Offene Ankündigungen & News
Wir verpflichten uns zur Einhaltung folgender Punkte:
Kinder- und Jugendschutz
Hinweise innerhalb der Anbauvereinigung auf das KCanG in Bezug auf Kinderund Jugendschutz
Beschilderungen
Um wenig Aufmerksamkeit zu erregen, wird auf Außenbeschilderung weitestgehendverzichtet und auf das nötigste beschränkt. In jedem Eingangsbereich derbefriedeten Besitztümer der Anbauvereinigung wird durch Beschilderung daraufhingewiesen, dass der Zutritt der Räumlichkeiten nach KCanG erst ab 18 Jahrenund für Kinder und Jugendliche verboten ist.•
Mitgliedsanträge
Beim Mitgliedsantrag wird der Antragstellende sowohl explizit auf dasPräventionskonzept, sowie auch auf die Vorschriften des KCanG und auf dieDokumente “Informationen zu Cannabis & Wichtige Hinweise zum Konsum vonCannabis” der BzgA hingewiesen. Dies geschieht durch die Vorlage dessen inPapierform oder als digitales Dokument beim Online-Antrag. Das Mitgliedunterzeichnet mit dem Mitgliedsantrag, dass es diese Informationen gelesen hatund akzeptiert.
Broschüren
In der Anbauvereinigung werden sowohl das KCanG, sowie auch dieInfomaterialien der BzgA gut sichtbar ausgelegt.
Eingangskontrollen
An jedes Mitglied unserer Anbauvereinigung wird ein Mitgliedsausweis ausgegeben.Dieser Mitgliederausweis wird sowohl für den Zugang zu den Ausgaberäumen, sowie fürdie Überprüfung der Abholdaten genutzt.Bei Betreten eines befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung, wird das betretendeMitglied zusätzlich und bei Zweifel an der Identität von einem ausgebenden Mitglied odereinem Vertreter der Anbauvereinigung durch die Überprüfung des Lichtbildausweiseskontrolliert.
Werbungsverbot
Keine Beschilderungen
Keine Werbung oder SponsoringDie Anbauvereinigung schaltet keine Werbung. Über bestehende Social Media Kontenwird lediglich informiert.
Mindestabstand
Jedes befriedete Besitztum der Anbauvereinigung befindet sich mehr als 200m vonSchulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen entfernt. Schutzmaßnahmen der Immobilie(n) (Sichtschutz)
Auf eine Beschilderung der befriedeten Besitztümer der Anbauvereinigung wird vollständigverzichtet. Die befriedeten Besitztümer unserer Anbauvereinigung haben ein Klingelschild,welches an den Eingängen zu den Räumen der Anbauvereinigung angebracht wird. Aufjede andere Außenbeschilderung wird verzichtet.
Schutzmaßnahmen bei ausgegebenen Cannabisprodukten
Die Cannabiskonsumgüter (Cannabisblüte und Haschisch), werden in einemkindersicheren, neutralen Behälter ausgegeben. Zudem liegt dem Produkt eine jeweiligeProduktbeschreibung bei, welche neben den genauen Inhaltsstoffen THC/CBD Gehalt,den gesundheitlichen Risiken und Hinweise zu Verwendung und Anwendung desCannabis-Produktes, explizit auffordern, das Produkt von Kindern fernzuhalten undaußerhalb der Reichweite von Kindern und Jugendlichenn aufzubewahren.Das zur Ausgabe bereitgestellte Vermehrungsmaterial stellt bis auf die Saat keine aktiveGefahr für Kinder und Jugendliche dar. Auf den Verpackungen von allenVermehrungsmaterialien ist vermerkt, dass das Produkt von Kindern und Jugendlichenfern zu halten ist.
Umgang mit Kindeswohlgefährdung
Die Cannabis Anbauvereinigung hat im Ablauf ihrer Tätigkeiten keinen Kontakt zu Kindernund Minderjährigen. Sollte im Ablaufverfahren der Tätigkeit, die Anbauvereinigung daraufaufmerksam werden, dass Mitglieder das gemeinschaftlich hergestellte Cannabis undVermehrungsmaterial an Minderjährige weitergeben, ist in der Satzung des Vereinsfestgelegt, dass die Weitergabe an Dritte und vor allem an Minderjährige zum sofortigenAusschluss aus der Anbauvereinigung führt.Die ausgebenden Mitglieder werden, über die Meldekette und Maßnahmen innerhalb derAnbauvereinigung in einem Falle von Kindeswohlgefährdung aufgeklärt. Zudem liegen imArbeitsbereich der ausgebenden Mitglieder, Dokumente, welche noch einmal dienotwendigen Aktionen in so einem Falle klar erläutern.Das ausgebende Mitglied, stellt sicher, dass es in so einem Falle unverzüglich denPräventionsbeauftragten oder bei dessen Abwesenheit ein Vorstandsmitglied derAnbauvereinigung benachrichtigt. Diese Instanzen der Anbauvereinigung sind dann dafürzuständig sofortige Maßnahmen einzuleiten, welche aus der Inanspruchnahme derniedrigschwelligen Verbindung zur lokalen Jugendhilfe besteht.Jede dieser Maßnahmen wird ordnungsgemäß dokumentiert.
Kontakt zu Jugendschutzeinrichtung
Die Anbauvereinigung hat keinen regulären oder regelmäßigen Kontakt mit JugendhilfeEinrichtungen. Mit der lokalen Jugendhilfe wird eine Absprache erarbeitet, wie einniederschwelliger Kontakt zwischen Anbauvereinigung, betroffenem Mitglied oder Kindund der Judenshilfestelle im Bedarfsfall hergestellt werden kann.Dieser Kontakt wird dokumentiert.
Eintrittsverbot für befriedetes Besitztum
Die Unterweisung, welche die in der Ausgabe tätigen Mitglieder, unserer CannabisAnbauvereinigung absolvieren müssen, soll sicherstellen, dass sie über das notwendigeWissen und die Fähigkeiten verfügen, um die geltenden Gesetze und Richtlinieneinzuhalten, sowie das Eintrittsverbot für Kinder und Jugendliche sicherzustellen.
Unterweisung der Mitglieder, zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Alle ausgebenden Mitglieder, sowie auch Vorstände und andere Verantwortungsträger derAnbauvereinigung werden, wie später bei 5.6. näher erläutert, von dem extern geschultenPräventionsbeauftragten in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutzund Prävention unterwiesen.
Sicherstellung von besonderen Maßnahmen bei der Weitergabe an 18-21 jährigeMitglieder• Die 18–21-jährigen Mitglieder sind in der Datenbank und dem RFID Chip hinterlegt, so wird sichergestellt, dass maximal 30 Gramm Cannabis im Monat (maximal 25g proTag) mit maximal 10% THC Wert weitergegeben werden darf und alle anderen Anforderungen erfüllt werden.